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Einhell Elektrowerkzeuge

meier1
Aktives Mitglied 2
Hallo zusammen,
ein Bekannter hat mir Einhell-Werkzeuge empfohlen, zudem habe ich in einem Börsenbrief eine Empfehlung zum Kauf der Aktie gelesen.
Ich lese hier unegelmäßig, die Suche hier brachte auch nicht viel, aber die Einhell-www-Seite sieht recht anständig aus.
Wie sind denn die Erfahrungen mit Werkzeugen dieser Marke?

Danke im voraus

 
30 ANTWORTEN 30

haifisch18
Power User 4
Hallo Meier1,

Ich verkneife mir jetzt meine Antwort auf die ersten 4 Zeilen.
Ich habe eine billigste Tischkreissäge von Einhell. Die bekommt gerade so Nut- und Federbretter aus Fichte (ungefähr 30 Jahre im Haus gehangen) durch. Die Machine ist grad gut genug um darauf Gipskarton oder ähnliches zu schneiden. Bei Weichholz zittert sie, bei Hartholz macht sie sich in die Hose.
Einhell verkauft billigste Chinakracher, die es auch unter anderem Label überall in den Baumärkten gibt. Damit hat man nie lange Spaß, erst recht nicht, wenn es genau werden soll.
Hier, im offiziellen Forum für Anwender der Marke Bosch Professional wirst du auch nicht viel zu Erfahrungen mit Einhell finden. Ob man Aktien kauft, die in einem in der Apothekenrundschau empfohlen werden, ist jedem selbst überlassen. Eine Aktienempfehlung hat ja auch nichts mit der Qualität der Produkte zu tun.
Maria, Maria, i like it laut!

sireagle
Power User 4
Hallo meier1,

nach meiner Kenntnis ist Einhell nicht für den gewerblichen Einsatz zugelassen, also schon seitens des Herstellers.
Man sieht das man bei Einhell was tut, man verfolgt auch da das Prinzip des Akku-Öko-Systems, aber meine Erfahrungen in der Vergangenheit lassen mich persönlich Abstand halten und zwar einen möglichst großen.

Gruß
Sascha
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Lasst es uns BLAU tun...;) Instagram: http://www.instagram.com/sascha_s_werkstatt/ -/- YouTube: http://www.youtube.com/user/SirEagle22

meier1
Aktives Mitglied 2
@haifisch: Ich kaufe weder meine Aktien noch meine Werkzeuge in der Apothekenrundschau. Dazu gibt es entweder Testberichte oder Analysteneinschätzungen. Alles davon sollte man kritisch lesen und das "Cui Bono?" - Wem nützt es? nicht außer acht lassen.
@sascha: Danke für den Hinweis der fehlenden Zulassung für den gewerblichen Bereich. Tatsächlich bewirbt Einhell nur den Heimwerker. Wie aber sieht so eine  gewerbliche "Zulassung" denn aus? Wahrscheinlich müssen vom Hersteller relevante Normen und Standards garantiert werden.

1n4148
Aktives Mitglied 3
Man sieht, die meisten haben schon einhellige Erfahrungen gesammelt 😉

Es kommt wie immer darauf an, welches Werkzeug und für welchen Einsatz. Pauschal kann das niemand sagen. Ich habe zwei Schmutzwasserpumpen, die laufen seit vielen Jahren. Einhell-Aktien würde ich mir deswegen trotzdem nicht zulegen. Für den Zweck gibt es besseres. 

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Erstmal schliesse ich mich Herrn Haifisch direkt an, hab aber doch ein wenig was ich los werden möchte:
Sascha, auch im Gewerbe darfst du mit noch so billigem Chinawerkzeug arbeiten solange sie den E-Check haben, es gibt da keine "Zulassungen".
Wenn zb. ein Segelmachermeister alles 2 Jahre einmal ein 6er Loch in Beton zu bohren hat weil der Klorollenhalter vom Betriebsklo abgerissen ist dem reicht sicher der Einhellbohrhammer aus und die elektrische Kettensäge von Einhell wird beim Automechaniker auch sicher sehr alt werden..
Wenn aber der Elektromeister glaubt mit einer 100eur-Schlitzfräse jetzt irgendwie am Markt bestehen zu können wird ab Mittag anders denken..weil die Fräse dann hin ist..(:)
Einhell war früher mal recht gut obwohl biliig, viele Teile im Innern trugen ein Symbol wie "Made in GDR"..
Aber das ist lange her..
Gruss Willy


 

sireagle
Power User 4
 
erstellt von meier1 am 23.09.2017, 15:21 Uhr
[...]
@sascha: Danke für den Hinweis der fehlenden Zulassung für den gewerblichen Bereich. Tatsächlich bewirbt Einhell nur den Heimwerker. Wie aber sieht so eine  gewerbliche "Zulassung" denn aus? Wahrscheinlich müssen vom Hersteller relevante Normen und Standards garantiert werden.

Genau kann ich Dir das nicht beantworten.
Aber z.B. sind Staubsauger von Einhell nicht klassifiziert, als eine Staubschutzklasse L oder M wirst Du vergeblich suchen.
Also hier kannst Du einen gewerblichen Einsatz vergessen. In dem Fall hat Einhell zwar eine Filterung die die Werte erreichen würde, hat aber keine Prüfung vornehmen lassen um sich das Zertifikat ausstellen zu lassen.

Wenn Du mit einem Gerät welches nicht für den gewerblichen Einsatz vorgesehen ist einen Arbeitsunfall hast wird es schwierig bis unmöglich nachher Gelder von der BG oder anderen Unfallversicherern zu bekommen, weil das Versäumnis bei Dir liegt.
Ob das Gerät dann alle Schutzvorrichtungen hat oder nicht ist irrelevant.

Desweiteren kommen dann die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller, diese erlöschen sofort bei gewerblicher Nutzung.

Und sicherlich gibt es da noch etliche andere Fußangeln.

Und sei mir nicht böse, aber bei meinem Blick auf die Akku-Werkzeuge, wirst Du bei Einhell kein Geld sparen und wenn nicht wirklich viel. Bei den Akku´s selbst ist Einhell nicht preiswert und die Haltbarkeit der Akku´s ist auch nicht die die Du von Bosch gewöhnt sein darfst.

Gruß
Sascha
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Lasst es uns BLAU tun...;) Instagram: http://www.instagram.com/sascha_s_werkstatt/ -/- YouTube: http://www.youtube.com/user/SirEagle22

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Max. Schwingungsemissionswerte und Unsicherheiten bei Bohrhämmern, Zertifizierung von Saugern und deren Filtern beim Staubrückhalt, usw usf. Gibt sicher mehr Normen als Werkzeugarten. Dazu berufsgenossenschaftliche Einflüsse, was wann wie benutzt werden darf oder rmuss.
Allein die Zertifizierungen sind teuer.

Davon ab hat Einhell durchaus wieder das ein oder andere benutzbare Gerät, das kann man gar nicht wegreden. Habe zum Beispiel einen recht guten Nass-/Trockensauger (mit zu billigem Schlauch), aber eben keine Zertifizierung für das Gerät und dessen Filter. Deswegen darf der nicht auf eine offizielle Baustelle, wo es auch um die Unversehrtheit der Mitarbeiter im Zusammenhang mit speziellen Bau- oder Gefahrenstoffen geht.
Passt aber alles so gar nicht in dieses Forum, weil eben nicht für den gewerblichen, sondern für den gelegentlichen privaten Bedarf vorgesehen. Wie Sascha schon schrieb, sieht dies auch der Hersteller so vor. Da sind sie ehrlich. Ist auch nicht jeder.

 

haifisch18
Power User 4
Sascha, da muss ich dir widersprechen. 
Wenn ein Hersteller den gewerbliche Betrieb seiner Maschinen nicht freigibt, hat das Auswirkungen auf die Garantie. Allerdings ist da Willys Einwand richtig: Es geht dabei um die Nutzungsdauer. Jede Maschine wird ja irgendwie auf eine gewisse Gesamtlaufzeit ausgelegt. Eine gewerblich eingestzte Maschine hat diese im Regelfall schneller erreicht. Wenn der Elektriker also nach 2 Wochen, 8h am Tag, 5Tage die Woche, (80h) Dauerlauf die Mauernutfräse geschrottet hat, bekommt er keine Garantie weil diese Intensität gewerblich war. Wenn er aber, um an den Hausanschluss zu kommen, ein Gestrüpp mit der Elektrokettensäge weggesägt hat und die ist nach ner halben Stunde verreckt, wird der Hersteller keine Chance haben sich aus der Garantie herauszureden.
Wenn man eine Maschine mit allen relevanten Schutzvorrichtungen und Prüfsiegeln (CE, VDE,...) hat, und es kommt zu einem Arbeitsunfall, fragt die BG nicht, ob es für den gewerblichen Einsatz vorgesehen war. Die schauen nach, ob du die Arbeitssicherheit eingehalten hast. Und selbst da muss geschaut werden, ob es was mit dem Unfall zu tun hat. Eine abgelaufene Prüfung nach DGUV 3 darf nicht zu einer Leistungsverweigerung führen, wenn dir beim sägen mit der Elektrokettensäge der unter Spannung stehende Ast die Kniescheibe auf die andere Seite des Beines verlagert hat.

Für Werkzeug, dass man nur einmal einsetzt, kann ich die Anschaffung solches Billigmaterials verstehen. Äh, nein. Lieber was ordentliches für das gleiche Geld leihen und sicher sein, dass die Maschine überlebt.
 
Maria, Maria, i like it laut!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Im Wochenendhäuschen fernab des Internets und der großen Baumärkte, werden Schrauber von Einhell und anderen immer ihre Berechtigung haben. dei sind nämlich auch beim Lebensmitteldealer erhältlich. Da wird sich auch niemand ein anderes Gerät leihen. Nicht mal wenn es verfügbar wäre.
Beim Selbermacher in der Fertig-Doppelhaushälfte sind diese Geräte ebenso gerechtfertigt und können da u.U. auch richtig alt werden.
Solches Werkzeug passt sicher nicht mehr optimal, wenn nach dem Doppelcarport noch das Dach komplett ausgebaut wird, der Keller ein zusätzliches Fenster bekommt und in sämtlichen Räumen doch noch zusätzliche Kabel rein sollen, Möbel selbst gebaut werden sollen. usw. Aber den Anspruch haben diese Geräte auch gar nicht.

Wieso diskutieren wir das eigentlich? Jedesmal wenn hier einer EINHELL ruft, springen selbsternannte Hüter des gewerblichen Geräte-Grals regelmäßig aus der Hose.
Das zieht sich durch alle Foren:
"Wie kann man nur..."
"Wie grausam..."
"Wie gefährlich..."
"Kauf was Gescheites" (Ja, wofür eigentlich... um 3 Lampen alle 5 Jahre aufzuhängen?)
"Darf überhaupt gar nicht sein!" (Mein Lieblingsspruch, der wird so oft umfänglich (!) begründet, wie ich sechs Richtige im Lotto gewinne).

Gschmeidig bleiben, den eigenen Horizont nicht aus den Augen verlieren.
 

sireagle
Power User 4
@Haifisch

Schwieriges Thema...
Hier geht es ggf. um die Umkehr der Beweislast.

Wenn Hans Müller inhaber der Fa. Müller Sanitär ist und das Einhell-Gerät, sagen wir Akku-Winkelschleifer auf die Firma gekauft hat und diese dann aber in der heimischen Hobbywerkstatt einsetzt ist für den Hersteller nicht nachvollziehbar.

Was die Versicherer angeht, wäre ich auch eher vorsichtig, denn wenn die abwälzen können werden das auch tun.
Ich kenne da ein paar Stories die sich anhören wie an den Haaren herbeigezogen.
Überigens ist BG nicht gleich BG, auch da habe ich in den Jahren einiges erfahren dürfen.

Willy hat natürlich nicht unrecht, wenn der KFZ-Verkäufer mal nen Klo-Pa-Halter mit ner Heimwerkermaschine montiert ist das sicherlich nicht das Problem, ausser da ist einer der eines daraus machen möchte.

Ich war bei der Fragstellung aber davon ausgegangen das man hier davon spricht Werkzeuge zu dem hier vorliegenden Hintergrund einzusetzen, also dem Professionellen.

Gruß
Sascha

 
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wuppwop
Power User 2
Tach zusammen,

Einhell kennt sein Image sehr gut, herrührend von den alten blauen Geräten her, die wirklich Rotze waren.

Sie versuchen mit den neuen roten Maschinen das wieder gerade zu biegen und gehen dafür auch ziemlich interessante Wege, z.B. EC-Motoren , 2x18V Vertikultierer, usw.

Sie sind aber weit vom Profi-Werkzeug entfernt aber in der Qualität ein weites Stück besser als zu blauen Zeiten.

Was viele nicht wissen, es gab mal eine Profi-Serie von Einhell, wurde entwickelt von ehemaligen Hitachi Konstrukteuren und bestand anfänglich aus einem 125er und einem 230er Winkelschleifer.

Super Geräte, annähernd unkaputtbar.
Dabei blieb es auch bis die Praktiker-Pleite kam und Einhell ein Großabnehmer weggebrochen ist.

Danach würde die Profi-Linie eingestampft und es folgten Entlassungen im großen Stil.

So ist hat das Leben.

Gruß WW
"Wenn Sie nicht aufhören mich anzuschreien, fang ich an aufzulegen"

metaldeep
Aktives Mitglied
Wer "mal" "etwas" Heimwerkt dem reichen sicher auch die günstigen Geräte in diesem Falle Einhell.
Wer im Jahr sich ein gekauftes Schuhschränkchen zusammenschraubt benötigt wohl kaum einen GSB 18V-85 C 

Neulich sagte mir ein Arbeitskollege er komme nicht mit seiner Bohrmaschine in die Wand, um sich Halterungun zuhause anzuschrauben.. 
Hab mein GSB 18 V-EC & GBH 18V-EC mitgenommen.. Das Ende vom Lied war 9x Löcher in ca. 2 min mit dem GSB.

Das ginge sicher auch mit einer Günstigeren Maschine aber dauert dann halt z.B. Länger oder sie macht es garnicht erst mit und schaltet ab..

Selbst habe ich den Akku Winkelschleifer von Einhell, und bisher zufrieden (benutze ihn nur Privat)

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied

Neulich sagte mir ein Arbeitskollege er komme nicht mit seiner Bohrmaschine in die Wand, um sich Halterungun zuhause anzuschrauben.. 

Ich erwische mich selbst auch gerne bei derlei Vergleichen. Dabei oft unberücksichtigt: welches Werkzeug (hier Bohrer) wurde benutzt?
Der hat mindestens den gleichen Anteil am (Miss)Erfolg wie die Maschine.
Insofern ist die sich aufdrängende Schlußfolgerung uU irreführend, weil nur die halbe Geschichte.

metaldeep
Aktives Mitglied
Es war eine alte Grüne Bosch Schlagbohrmaschine(Typenschild war nicht mehr lesbar) und eine Noname Schlagbohrmaschine beide Bohrfutter wurden noch mit Bohrfutterschlüssel gespannt.. also wirklich alte geräte und die Bohrer waren auch .. naja... und er selbst muss ich zugeben ~ 1,60m... Naja.
Bei meinem umzug vor 10 Jahren hatte ich noch eine Alte gelbe Mannesmann Schlagbohrmaschine mit der ich kaum in den Beton kam..
Heutzutage schafft das ein Akku Schlagbohrschrauber ^^

heikob
Spezialist
Also wo eine Schlagbohrmaschine schlecht reinkommt geht es ganz sicher auch mit nem Akkuschlagbohrschrauber nicht besser , wie denn auch... Gruß Heiko

Hermen
Power User 4
 
erstellt von metaldeep am 26.09.2017, 13:50 Uhr
Es war eine alte Grüne Bosch Schlagbohrmaschine(Typenschild war nicht mehr lesbar) und eine Noname Schlagbohrmaschine beide Bohrfutter wurden noch mit Bohrfutterschlüssel gespannt.. also wirklich alte geräte und die Bohrer waren auch .. naja... und er selbst muss ich zugeben ~ 1,60m... Naja.
Bei meinem umzug vor 10 Jahren hatte ich noch eine Alte gelbe Mannesmann Schlagbohrmaschine mit der ich kaum in den Beton kam..
Heutzutage schafft das ein Akku Schlagbohrschrauber ^^


Zahnkranzbohrfutter (die werden mit dem ständig verlegten Bohrfutterschlüsel zugespannt) gibt es noch heute zu genüge an neuen Bohrmaschinen.
Gerade die starken Bohrmaschinen haben diese, da ein Zahnkranzbohrfutter sehr stark zugespannt werden kann.

Z.B:

GSB 162-2 RE

GBM 13 HRE

GBM 13-2 RE

GBM 16-2RE

GBM 1600 RE


Bei anderen Herstellern sieht es ähnlich aus.

Das ein starker Akkuschlagbohrschrauber stärker sein kann als eine kabelgebundene Billig-Schlagbohrmaschine?
Das kann schon sein. generell ist aber eine kabelgebundene SBM immer besser als ein vergleichbarer Akkuschrauber.
Zusätzlich (und da kann ich zu 100% nur Stephan zustimmen), macht ein guter Bohrer bereits die halbe Miete aus.


Aber ganz ehrlich, Beton ist sowieso nicht das optimale Einsatzgebiet einer SBM....egal ob kabelgebunden oder als Akkugerät.
Allein schon wegen dem Arbeitsprinzip vom Rastenschlagwerk, da hier die "Schlagkraft" vom Anpressdruck der Maschine an der Wand abhängt (und diese auch wesentlich schwächer ist als die Schlagkraft eines Bohrhammers... egal wie stark man die SBM an die Wand presst).
Nichts ist beständiger wie die Veränderung!

rolfce
Aktives Mitglied 3
Meiner Erfahrung nach gibts bei Einhell deutliche Unterschiede zwischen den Geräten. Manche Sachen sind wirklich Schrott, andere so Bosch Grün Level mit etwas weniger Augenmerk auf Detail und Finish, dafür vielleicht aber Teils auch mal etwas stabiler (Metallgetriebe in Schraubern). Ersatzteilservice gibts dort genauso wie Registrierung, Grantieverlängerung etc..

Die Zielgruppe sind halt Heimwerker und "Einmalnutzer" und dafür funktionierts. Ich habe neben Bosch blau, Bosch grün, Makita, Metabo und Ryobi auch noch einiges aus der 18V Reihe von Einhell. Den Unterschied zu gewerblichen Maschinen merkt man natürlich teils deutlich, aber funktionieren tuts und im privaten Einsatz ist auch noch nichts gestorben. Drauf verlassen würde ich mich nicht, aber zb. 2-3 Winkelschleifer mit unterschiedlichen Scheiben zusätzlich zu den Guten rumliegen zu haben ist schon ganz praktisch. 

t_paul
Treuer Fan
 
erstellt von willyausdemnorden am 23.09.2017, 15:28 Uhr
auch im Gewerbe darfst du mit noch so billigem Chinawerkzeug arbeiten solange sie den E-Check haben, es gibt da keine "Zulassungen". 

Hier muss ich leider aus fachlicher Sicht widersprechen - Die "Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel" beinhaltet auch eine Beurteilung der "Einsatzbedingungen sowie die Art der Nutzung des elektrischen Arbeitsmittels". Gibt ein Hersteller in seiner Betriebsanleitung einen Bestimmungsgemäßen Gebrauch an - z.B. "für den Haushalts- und Hausgebrauch" - der vom tatsächlichen Gebrauch abweicht, ist dies auch für ein technisch einwandfreies Gerät ein Auschlusskriterium zum bestehen der Prüfung im Rahmen einer Prüfung im Sinner des Arbeitsschutzes, für die der Unternehmer zu sorgen hat.
 

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Wo hast du das gelesen?
Gruss Willy

t_paul
Treuer Fan
Gelernt, nicht gelesen, und praktische Erfahrung in dem Bereich.

Viele Vorschriften, Richtlinien und im Allgemeinen das ArbSchG verweisen auf die richtige Auswahl der Arbeitsmittel. Dazu schreibt z.B. die DGUV-I 203-005 "Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden."

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Und das "bestimmungsmäßige" legt der Hersteller fest.

t_paul
Treuer Fan
Ich kann dem auch gleich hinzufügen, dass die Bosch Ladegeräte, außer vielleicht das AL 36100 CV (hatte ich noch nicht in Händen), nicht für den Einsatz auf Bau- und Montagestellen geeignet sind. Eine Tatsache, die mich schon lange stört und Herstellerübergreifend so ist - Diese Ladegeräte liegen oft auf und um irgendwelche Kabeltrommeln im Dreck, werden getreten oder mal (mitsamt der Anschlussleitung) über den Rohboden mit Nägeln, abgesplittertem Beton und scharfkantigen Resten der Ständerwände gezogen, bis die Leitung durch, das Innere voll Staub und das Gehäuse voll Farbe ist. Dafür sind diese Geräte nicht gebaut!

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
"Bestimmungsgemäßer Gebrauch" ist klar, das gilt aber auch für reine Profiwerkzeuge die nicht missbraucht werden dürfen.
Aber zum Löcher in Holz bohren spielts keine Rolle ob der Fachbetrieb eine Einhell oder eine Bosch benutzt solange beide den Prüfstempel haben.
Ich hab auch noch nie gelesen das in BDA was von "nur Hausgebrauch" stünde.
Generell ist es so das wir jede neue Maschine die wir geliefert bekommen zunächst überprüfen lassen müssen ehe wir sie einschalten dürfen..ein Ärgernis finde ich auch.
Zumindest der gute Fachhandel mit dem tollen Service könnte kurz fragen welche Branche, welchen Stempel und liefert dann direkt mit.
Selbst beim grossen W der sich ja das Gewerbe auf die Fahnen geschrieben hat gibts das nicht, auch kein Hinweis.
Da kommt einer zum Bau, öffnet den Koffferraum, holt die neue Maschine und drückt sie dem Dachdecker in die Hand..
Ansätze gibts aber, im Bauhaus gibts eine Kabeltrommel für Gewerbe die gleich alle Stempel drauf hat..(:)
Gruss Willy

 

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Guten Morgen!

Ich lese das - wenn ich BDAs lese - öfter.
Da wir grad über Einhell reden, zitiere ich mal aus einer TD HE 18Li Bohrhammer-BDA:

3. Bestimmungsgemäße
Verwendung
Das Gerät ist bestimmt zum Hammerbohren in
Beton, Gestein und Ziegel unter Verwendung des
entsprechenden Bohrers. Außerdem ist das Gerät
geeignet zum Schrauben und Bohren in Holz und
Stahl.
Die Maschine darf nur nach ihrer Bestimmung
verwendet werden. Jede weitere darüber hinaus-
gehende Verwendung ist nicht bestimmungsge-
mäß. Für daraus hervorgerufene Schäden oder
Verletzungen aller Art haftet der Benutzer/Bedie-
ner und nicht der Hersteller.

Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte bestim-
mungsgemäß nicht für den gewerblichen, hand-
werklichen oder industriellen Einsatz konstruiert
wurden. Wir übernehmen keine Gewährleistung,
wenn das Gerät in Gewerbe-, Handwerks- oder
Industriebetrieben sowie bei gleichzusetzenden
Tätigkeiten eingesetzt wird.


Nur mal als Beispiel.
Technische Daten zum Gerät, das tatsächlich auch passabel Löcher (in Vollziegel, ich stand daneben) bohrt.
Passabel heisst dann im obigen Zusammenhang: in Materialien, die einem normalerweise im privaten Gebrauch unterkommen und mit eintsprechend geringer Anzahl Löcher.

Derlei Einschränkungen finden sich bei allen möglichen Produkten - von Bohrhämmern bis Schreibtischlampen. Habe das sogar mal bei einer Weihnachtsbaumlichterkette gesehen.
Manchmal hat man den Eindruck, es ist ein inflationär gebrauchter Haftungsausschluss und genereller Selbstschutz des Herstellers. Der eine oder andere würde sicher auch gerne schreiben "selbst Schuld, wenn Sie einschalten".

Zurück zum Einhell-Thema - was steht denn dbzgl in einer Bosch Grün BDA?

willyausdemnorden
Power User 4
Moin Stephan
Donner...hab ich noch nie gelesen, aber wenn es so ist ist es so (:)
Das die Gewährleistung flöten geht heisst aber nicht zwangsläufig das diese Maschinen für den Bau verboten wären, ich kann mir nicht vorstellen das die BG diese kassieren dürfte.
Interssant wäre da auch B&D, Skil Masters, Toolson..
Es gibt sogar Verleihfirmen die Toolson anbieten..(Toolson, Einhell und und fallen alle vom gleichen Band) sieht man immer wieder in Kleinanzeigen, auch Güde ist stark vertreten.
Ich meine wir wissen ja was passiert wenn man diese Dinger mal arbeiten lässt..(:)
Gruss Willy
 

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied

Ich meine wir wissen ja was passiert wenn man diese Dinger mal arbeiten lässt..(:)

Mehr Pausen auf Baustelle! *g*

Die sind nicht alle schlecht, echt nicht, aber eben alles in seinem vorgesehenem Rahmen.
Ob nun der Privatmann 250 Löcher am Stück in armierten Beton mit einem Privatanwender-Bohrhammer dreschen will, oder ein Profi das Gleiche mit einem GSB versucht: ist beides ist eben nicht bestimmungsgemäß.
Jedes Ding an seinen Platz.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied

Das die Gewährleistung flöten geht heisst aber nicht zwangsläufig das diese Maschinen für den Bau verboten wären, ich kann mir nicht vorstellen das die BG diese kassieren dürfte.

Weiß nicht, aber wenn etwas passiert, was bspw auf Überlastung mit einem solchen Gerät schliessen lässt: gute Nacht, Marie.
Genau so könnte ein ganz alltäglicher Schaden, zum Beispiel am Stromkabel auftreten, wie er mit jedem Gerätetyp auftreten kann:  Versicherungen und Hersteller werden sich umgehend mit dem Hinweis " nicht für gewerbliche Nutzung" aus der Affaire ziehen.

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Ich denke grad an meinem Bau, das ist ein altes Reetdach, staubtrocken, voller Spinneweben, überall Staub der Jahrhunderte, wenn da ein Funke aus einem Gerät sprühen WÜRDE brennt die Hütte ab ehe du die 112 angewählt hast...
Oder auch wenn ein Gerät so herumliegt und heimlich Strom zieht, sich erwärmt und erwärmt..und auch die Lader die dort die Akkus vollknacken, ich hab immer Angst..
Von daher, klar, wenn was passiert wird nach Ursachen geforscht und wehe da ist ein defektes Gerät welches auf dem Bau nichts zu suchen gehabt hätte..
Alles richtig.
Gruss Willy

 

t_paul
Treuer Fan
Ich arbeite viel auf Großbaustellen, teils öffentlich - Da laufen SiGeKo und BG min. einmal die Woche rum - Die haben schon Leute rausgezogen und sich die Bedienungsanleitung von Maschinen zeigen lassen und die Fehlverwendung angemahnt, im Wiederholungsfall gibt es Anzeigen gegen den Unternehmer! Dazu gehören sowohl Hersteller-Hinweise zur PSA, als auch zur richtigen Verwendung.

sireagle
Power User 4
Moin,

die Aufgaben der SiGeKo und der BG sind ziemlich klar, aber das ist ja erst die letzte Instanz.
Auftragnehmer, die Arbeiten weitervergeben, haben die gleichen Pflichten gegenüber Ihrem Auftraggeber wie die SiGeKo und die BG, wenn diese aber dann selbst auf der Baustelle auftauchen wird es richtig lustig für alle Beteiligten.

Wenn ein Gerät klar für den nicht-gewerblichen Gebrauch ausgewiesen ist wie das von Stephan oben aufgezeigt wird sollte man klar die Finger davon lassen wenn man es gewerblich einsetzen will, im Zweifelsfall beim Hersteller anfragen über solche Dinge gibt es immer Dokumente, diese kann man dann der maschine beilegen oder in digitaler form auf einem Smartphone mit sich führen.

Das nicht auf allen Baustellen die gleichen Spielregeln beachtet werden ist ein ewig leidiges Thema und wird sicher auch so bleiben.
Wenn sich dann auf nicht überwachten Baustellen falsch verhalten wird macht es das ganze aber ja trotzfdem nicht besser.

Gruß
Sascha

 
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Lasst es uns BLAU tun...;) Instagram: http://www.instagram.com/sascha_s_werkstatt/ -/- YouTube: http://www.youtube.com/user/SirEagle22